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Neue Förderrichtlinie zur Elektromobilität

Neue Förderrichtlinie zur Elektromobilität

Batterieelektrische Mobilität ist eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrssystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr. Mit fortschreitendem Markthochlauf leistet sie einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz und zur drängenden Verbesserung der Luftqualität, insbesondere in den Städten. Nicht zuletzt bietet Elektromobilität auch wichtige industriepolitische Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

​Auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) batterieelektrische Anwendungen in drei Förderbereichen. Sie wurde am 26. Juli 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht und setzt das bisherige BMDV Förderangebot aus den Jahren 2015 bis 2020 fort. Bis Ende 2026 steht damit eine Fördergrundlage bereit.

Innerhalb der Richtlinie wird die Unterstützung des weiteren Markthochlaufs durch die Förderung der Umstellung kommunaler und gewerblicher Fahrzeugflotten (insbesondere mit hoher Verkehrsleistung) auf batterieelektrische Fahrzeuge in den Mittelpunkt gestellt. Gleichzeitig wird die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur gefördert.

Zudem werden auch kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte gefördert, deren Inhalte von allgemeinen Analysen des Potenzials von Elektromobilität bis hin zu speziellen und auf den Anwendungsfalls zugeschnittenen Umsetzungskonzepten und -studien reichen können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von anwendungs-orientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Forschungseinrichtungen und der Industrie und zur Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur. weiterlesen

Beitragsquelle: NOW GmbH

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