Umweltbonus - Der Weg zur Beantragung

Sie benötigen ein neues Auto und beginnen sich mit dem Kauf eines Elektroautos auseinander zu setzen. Sie erfahren , dass es Förderungen für E-Fahrzeuge gibt. Doch wie finden Sie heraus, ob Ihr gewünschtes Fahrzeug förderfähig ist? Und wie hoch wäre diese Förderung eigentlich?

Förderfähig oder nicht?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt beim Kauf eines Elektrofahrzeuges einen Umweltbonus und eine Innovationsprämie (bis Ende 2025) zur Verfügung. Auf der BAFA-Liste findet man alle förderfähigen Fahrzeuge. Auch ein Leasingfahrzeug mit einer Laufzeit ab 23 Monaten, erhält den vollen Zuschuss. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit ein junges gebrauchtes Elektroauto zu kaufen und eine Förderung zu beantragen. Ihr zukünftiges Fahrzeug steht auf der Liste und hat einen Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro? Das bedeutet, dass Sie für ein rein batteriebetriebenes Fahrzeug eine Förderung von 9.000 Euro erhalten können. Einen Überblick der Fördersätze bei dem Kauf eines Neuwagens finden Sie am Ende dieser Seite.

Voraussetzungen für die Förderung beim Kauf eines Neuwagens:

Voraussetzungen für die Förderung beim Kauf eines Gebrauchtwagens:

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihre Förderung mit folgenden Förderangeboten zu kombinieren:

Auch ein Förderantrag für eine Wallbox oder eine PV-Anlage stellen kein Problem dar. Einen allgemeinen Überblick über Fördermöglichkeiten zeigen Ihnen unsere Förderungen.

Der Autokauf

Um die Förderung beantragen zu können, müssen Sie Ihr zukünftiges Elektrofahrzeug zunächst kaufen oder leasen und danach zulassen. Dafür gehen Sie zum Autohaus Ihres Vertrauens und bestellen dort Ihr Wunschauto. Nachdem Ihr Fahrzeug zugelassen wurde, kann die Förderung sofort beantragt werden.

Förderungsantrag stellen

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über ein Antragsformular. Per Post eingeschickte oder unvollständige Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden. Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antrag beifügen:

Bei einem geleasten Fahrzeug müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

Im nächsten Schritt müssen die sogenannten „wahrheitsgemäßen Angaben“, die sich am Ende des Antragsformulars befinden, bestätigt werden. Sie sollten die Datei ausdrucken, diese „wahrheitsgemäßen Angaben“ unterschreiben und einscannen. Der Antrag kann nun abgeschickt werden. Innerhalb von 15 Minuten bekommen Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. In dieser wird Ihnen die Vorgangsnummer mitgeteilt und Sie erhalten einen Link zum Upload-Bereich. Die „wahrheitsgemäßen Angaben“ müssen dort hochladen werden.

Der Antrag wurde genehmigt

Sobald der Antrag gestellt ist, wird dieser geprüft. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird ein Zuwendungsbescheid erstellt und Sie erhalten den Geldbetrag auf das Konto, das er im Antragsformular angegeben hat. Sie haben nun erfolgreich die Förderung für Ihr erstes E-Auto erhalten.

Fördersätze für Elektrofahrzeuge - Nettolistenpreis unter 40.000 Euro

FahrzeugartKaufprämieBundesanteilHerstelleranteil

BEV oder FCEV

9.000 €

6.000 €

3.000 €

PHEV

6.750 €

4.500 €

2.250 €

Fördersätze für Elektrofahrzeuge - Nettolistenpreis über 40.000 Euro

FahrzeugartKaufprämieBundesanteilHerstelleranteil

BEV oder FCEV

7.500 €

5.000 €

2.500 €

PHEV

5.625 €

3.750 €

1.875 €

Weitere Informationen finden Sie beim BAFA.

Sie haben Fragen zum Umweltbonus?