Um die Klimaziele zu erreichen und den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben, können Fördermittel sowohl beim Bund als auch beim Land Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden. Neben der Anschaffung eines Elektroautos oder Hybrids wird auch der Ausbau von Ladeinfrastruktur gefördert. Sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, Vereine und Verbände sowie Kommunen können Fördermittel im Bereich der Elektromobilität beantragen
Förderprogramm Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – kein Förderaufruf aktiv
Förderrichtlinie Elektromobilität – kein Förderaufruf aktiv
Förderung von Nutzfahrzeugen und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) – kein Förderaufruf aktiv
Förderprogramm für E-Lastenfahrräder
Umweltbonus – seit 18.12.2023 keine Anträge mehr möglich
Im Zuge der vom Koalitionsausschuss ins Leben gerufenen Konzertierten Aktion Mobilität, in der Vertreter aus Automobilwirtschaft, Gewerkschaften und Politik zusammenkommen, wurde am 4. November 2019 beschlossen, dass die Kaufprämie für Elektroautos erhöht und bis Ende 2025 verlängert wird. Bis Ende 2025 werden weitere 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge gefördert. Zusätzlich sollen in den nächsten zwei Jahren 50.000 neue Ladestationen entstehen. Die Anschaffung gewerblich genutzter Fahrzeuge mit Elektro- und Hybridantrieb wird von der KfW durch günstige Kredite gefördert. Nachfolgend finden Sie alle Informationen rund um die Förderung von Elektroautos.
Das Fördervolumen wird zu 50 Prozent vom Bund und zu 50 Prozent von den Automobilherstellern getragen. Befristet ist die Förderung beim Elektroauto in Deutschland auf den 31. Dezember 2025. Ist allerdings das komplette Budget bereits vorher beansprucht worden, endet sie entsprechend früher. Förderberichtigt sind:
Hinweis: Im besten Fall wird dem E-Autokäufer direkt beim Händler die gesamte Fördersumme von der Rechnung abgezogen. Alternativ berechnet der Händler ausschließlich die Förderung seitens des Automobilherstellers und der Käufer muss die zweite Hälfte der Förderung bei der BAFA beantragen. Weitere Informationen zur BAFA-Förderung finden Sie hier.
Im Koalitionsvertrag wurde ein reduzierter Satz bei der Dienstwagenbesteuerung vereinbart. Ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, muss monatlich ein Prozent des Listenpreises als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge wurde diese Versteuerung auf ein Prozent des halben Listenpreises pro Monat reduziert. Diese Regelung wird bis 2030 verlängert.
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen zur Unterstützung der Elektromobilität. Hierbei werden der Erwerb von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotoren, Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität mitfinanziert. Antragsberechtigt sind hier Existenzgründer, mittelständische Unternehmen, kommunale Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens, welches bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 10.000€ und maximal 5 Mio. € beträgt.
Für Elektroautos wurde der Zeitraum für eine Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2030 verlängert. Dies gilt künftig für begünstigte Erstzulassungen und Umrüstungen bis zum 31. Dezember 2025.
Seit Ende 2016 profitieren Elektroautofahrer von einer weiteren steuerlichen Vergünstigung. Arbeitnehmer, die ihr Elektroauto am Arbeitsplatz aufladen, müssen keine Steuern mehr zahlen. Die Strombetankung wird nicht als „geldwerter Vorteil“ versteuert. Diese Regelung bezieht sowohl Privat-Autos, als auch privat genutzte Dienstwagen und S-Pedelecs ein. Auch im Bereich der Ladevorrichtung können Arbeitgeber ihre Angestellten unterstützen: Stellt dieser eine Ladestation zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs unentgeltlich bzw. vergünstigt zur Verfügung (sinngemäß als Verleihen zu verstehen), fallen dafür keine Steuern für den Arbeitnehmer an. Anders verhält es sich allerdings, wenn der Arbeitgeber die Ladeeinrichtung übereignet (sinngemäß als Verschenken zu verstehen): Das zählt wiederum geldwerter Vorteil, weshalb dann pauschal 25 Prozent Steuern zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf den Wert der übereigneten Ladeeinrichtung fällig werden. Bisher waren diese beiden Maßnahmen bis Ende 2020 befristet, werden aber nun bis Ende 2030 verlängert.
Hinweis: Das Gesamtfördervolumen für die Ladeinfrastruktur für Elektroautos beträgt 300 Millionen Euro. Die Förderung ist auf öffentlich zugängliche Ladesäulen sowie auf max. 40 Prozent (bei Schnellladesäulen max. 50 Prozent) der Anschaffungskosten inkl. Montage und Netzanschluss beschränkt. Beachtet werden muss hier, dass der Aufbau der Ladestation nicht vor Bewilligung der Förderung beginnen darf.
Das BMVI hat im Rahmen des Bundesprogrammes Ladeinfrastruktur bereits mehrere Förderaufrufe gestartet, Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Am 22.06.2020 startete der sechste Förderaufruf, bis zum 22.07.2020 konnten Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladestationen gestellt werden. Gefördert wurden bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkte. Bis Ende 2021 sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit zusätzlicher Hilfe von Industrie und der Beteiligung von Ländern und Kommunen errichtet werden.
Förderung von privater Ladeinfrastruktur
Antragsberechtigt, sind private Eigentümer, Wohnungseigentürmergemeinschaften, Mieter (mit Erlaubnis vom Vermieter) und Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften). Gefördert werden ausschließlich nicht öffentliche Ladeinfrastrukturen. Das bedeutet, es werden nur Ladestationen an Stellplätzen und Garagen gefördert, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.
Zu beachten ist, dass der Strom um die Wallbox zu laden aus 100% erneuerbaren Energien stammen muss. Dafür können Sie entweder einen Öko Stromvertrag bei Ihrem Energiedienstleister einrichten oder den Strom aus Ihrer eigenen PV-Anlage verwenden. Um den Zuschuss zu erhalten, darf das Vorhaben erst begonnen werden, wenn Sie den Antrag auf Förderung erfolgreich eingereicht und eine Bestätigung erhalten haben.
Gefördert wird eine Wallbox, mit einer Ladeleistung von 11kW und intelligenter Steuerung. Zusätzlich wird auch der Einbau und der Anschluss der Ladestation sowie alle Installationsarbeiten und ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation gefördert.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Ihre Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen. Sie erhalten eine pauschale Förderung von 900 Euro pro Ladepunkt. Bei zwei Ladepunkten müssen Ihre Gesamtkosten mindestens 1.800 Euro betragen, damit Sie eine Förderhöhe von 1.800 Euro erhalten. Erreichen Sie die geforderten Gesamtkosten der jeweiligen Anzahl der Ladepunkte nicht, wird die Förderhöhe in 900 Euro Schritten runtergestuft.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KfW-Bank
Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) fördert Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige und weitere Gewerbetreibende mit Krediten bis zu 10 Millionen Euro. Mit einem günstigen Kredit wird die Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb (sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt) gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW-Bank